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PC-Nutzungsordnung
Computer-Nutzungsordnung Max-Planck-Schule
Die Nutzungsordnung für Computer an der Max-Planck-Schule Kiel können Sie sich hier online ansehen oder als PDF-Dokuemtn auf Ihren PC herunterladen:1. Geltungsbereich und Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen im Rahmen des Unterrichts und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts.2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung, Aufsichtspersonen, Verantwortung
3. Datenschutz und Datensicherheit
4. Verhalten in den Räumen mit Computern
5. Nutzung der Arbeitsstationen
6. Nutzung des Internets
7. Datenvolumen und Druckerkosten
8. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen, Geldbußen sowie in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.Der/die Aufsichtsführende unterrichtet die Schüler und Schülerinnen über alle Regeln im Computerraum bzw. beim Umgang mit den Computern und ist verantwortlich für die Einhaltung.
Nutzungsbedingungen für das WLAN-Netz
Die Max-Planck-Schule bietet allen Schülern und Lehrern die Nutzung des Internets über die WLAN-Router des Schülernetzes der Schule kostenlos an. Sie stellt lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung, abgesehen vom eingerichteten Filter, der u.a. vom IQSH gepflegt wird. Insbesondere haftet die Schule nicht für eine Schaden verursachende Software (z. B. Viren), illegalen Abruf von Daten und deren Inhalte.
Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und den WLAN-Routern der Schule wird verschlüsselt übertragen. Die Daten der aufgebauten Verbindung können jedoch mitgeschnitten und entschlüsselt werden, sodass die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN-Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an Hard- oder Software, wird keine Haftung übernommen.
Die Nutzung des WLAN-Netzes für Lehrer ist nur diesen und den Administratoren erlaubt. Für diesen Zugang gilt entsprechendes wie für den Schülerzugang.
Um ein Passwort und damit Zugang zu erhalten, muss man sich mit den Regeln vertraut gemacht haben, diese akzeptiert und unterschrieben haben.
Speziell sei darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von Passworten nicht erlaubt ist.
Besondere Regelungen für die Computer
Die Computer im Schulbereich sollen für alle Schulmitglieder möglichst einfach, sicher und zweckmäßig zu nutzen sein. Deshalb ist es unumgänglich, dass die folgenden Regeln eingehalten werden oder auf die Nutzung der Computer verzichtet wird. Fragen und Anregungen zur Computernutzung sind direkt an die Administratoren zu richten.
1. Das Arbeiten an den Computern bedarf einer Einweisung des/der Aufsichtsführenden durch einen der Administratoren. Vor jeder dann folgenden Nutzung in den Computerräumen trägt man sich in den im Lehrerzimmer befindlichen Belegungsplänen ein.
2. Die Computerräume sind so sauber zu verlassen wie sie vorgefunden wurden. Die Stühle müssen ab der 5. Stunde hochgestellt und die Fenster geschlossen werden, es sei denn, man hat sich mit einem/r nachfolgenden Kollegen/in abgesprochen. Die Tafeln sollten gewischt sein. Die Räume müssen nach dem Verlassen abgeschlossen werden.
3. Es kann nur im Ordner D:\Eigene Dateien\{Kürzel des Lehrers} bzw. C:\Eigene~1\{Kürzel des Lehrers} oder auf die eigene Diskette, CD oder Memorystick abgespeichert werden. Am Ende der Stunde sollte auf eigenen Medien oder im Internet gesichert werden, weil die Systemadministratoren u.a. aus technischen Gründen Dateien löschen müssen bzw. jeder Nutzer die Daten löschen kann. Wird nicht in der angegebenen Weise gespeichert, kann es zu Datenverlusten kommen, da die Rechner mit sog. Kaiserkarten ausgerüstet sind, die nach einem Neustart den von den Administratoren eingerichteten Zustand wieder herstellen und damit alle Veränderungen löschen.
4. Die Kaiserkarten verhindern u.a. auch, dass Viren o.ä. sich dauerhaft auf den Rechnern installieren können. Wird allerdings eine Arbeitsphase nicht durch einen Neustart unterbrochen, ist eine Übertragung z.B. auf USB-Sticks möglich. Ein Neustart vor Eingabe von Passwörtern sichert den Nutzer auch weitgehend vor Trojanern, Viren u.ä..
5. Bei technischen Problemen ist keine Selbsthilfe erlaubt. Die Computer sind auszuschalten, die Fehler genau zu notieren und bei einem Administrator zu melden.
6. Neue Programme können von den Administratoren nur in größeren Zeitabständen installiert werden. Die Beschaffung und Nutzung von Programmen und Hardware sollte deshalb vor dem Eingehen von Verpflichtungen (z.B. Kauf oder Teilnahme an Projekten) mit den Administratoren abgestimmt werden. Die Installation erfolgt zusammen mit dem Antragsteller.
7. Die Nutzung der Computer im Bereich der Lehrerzimmer darf Schülern nicht erlaubt werden. Nur zur Wartung kommen Schüler an diese Rechner. Diese Rechner haben keinen Jugendschutzfilter, aber sind graduell abhörsicherer als die übrigen Rechner. Trotzdem sollten dort weder sensible Dateien noch Sicherheitskopien gespeichert bzw. bearbeitet werden.
Alle Daten (z.B. Passwörter für E-Mail-Accounts, Bankkonten etc.), die Sie an das Internet senden, könnten abgefangen werden, denn alle Computer mit Internetzugang sind auch miteinander vernetzt und über Funknetze theoretisch sogar von außerhalb der Schule abhörbar. Eine entsprechende Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Kiel, Oktober 2009
i.A. H. Wolf, E. Kuska, Systemadministratoren