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Turm-Gebäude der Max-Planck-Schule
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  • 09.09.
    Elternabend 11. Jahrgang 19.30 Uhr (Wahl Elternvertretung)
  • 10.09.
    Fachkonferenz Musik, 16:30 Uhr, S 8-Musikraum II, neben der Aula (Bü)
  • 14.09.
    Elternabend 9. Jahrgang 19.30 Uhr (Wahl Elternvertretung)
  • 16.09.
    "Fair Future" Multivision für die Jahrgänge 5-10, Aula nach besonderem Plan (HW)
  • 16.09.
    Elternabend 7. Jahrgang 19.30 Uhr (Wahl Elternvertretung)
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Legasthenie

Unser Förderkonzept für Legastheniker - erprobt seit über 20 Jahren

Orientierungsstufe

  • sofortige Förderung der schon an der Grundschule anerkannten Legastheniker (zweistündig pro Woche)
  • Rechtschreibtestung aller Schüler und Schülerinnen zu Beginn der 5.Klasse, um weitere Kinder mit Rechtschreibschwäche herauszufiltern
  • zur Überprüfung der Legasthenie: kurz vor Weihnachten Durchführung eines Intelligenztestes bei den Kindern, bei denen sich die Beobachtung aus dem Rechtschreibtest auch durch die weitere Unterrichtsarbeit bestätigt hat
  • bei positivem Ergebnis :
    - Einleitung eines Verfahrens zur Anerkennung der Legasthenie beim Ministerium
    - sofortige Anwendung des Erlasses auf den Schüler bzw. die Schülerin
    - sofortige Aufnahme in den Förderunterricht an der MPS (jetzt nur noch einstündig, da die Fördergruppe wegen der gestiegenen Teilnehmerzahl geteilt werden muss)
  • durchgängige Betreuung durch einen Förderkurslehrer bzw. –Förderkurslehrerin in Klasse 5 und 6
  • Förderunterricht in Randstunden direkt an den Unterricht
  • Arbeit in Kleingruppen in dafür besonders geeigneten und ausgestatteten Räumlichkeiten (Galerie)
  • vielfältige und abwechslungsreiche Übungen zum Training von Teilleistungen (Konzentration, Schulung von optischer bzw. akustischer Wahrnehmung), Rechtschreibung und Lesekompetenz
  • ständige Rückmeldung und Kontrolle durch den Lehrer bzw. die Lehrerin
  • Motivation durch verschiedenste Arten von Anreizen in Form von Belohnungen, Spielen und Projekten
Sekundarstufe I
  • Angebot zur privaten Förderung in Kleingruppen in einer schulnahen Fördereinrichtung, da dies an der Schule nach der Orientierungsstufe laut bestehendem LRS–Erlass nicht weiter möglich ist
  • Unterricht direkt an den Schulvormittag in der 6. bzw. 7.Stunde
  • Förderung zusammen mit den aus dem LRS Unterricht bekannten Kindern
Sekundarstufe II
  • Gewährung eines individuellen Nachteilsausgleichs bei allen Klausuren und im schriftlichen Abitur – der LRS-Erlass gilt in der Oberstufe nicht mehr
  • Formen dieses Ausgleich können sein: z.B. Zeitverlängerung, Benutzung eines Laptops
  • dieser Nachteilsausgleich wird gewährt, wenn von den Eltern ein entsprechender Antrag mit ärztlichen bzw. schulpsychologischen Gutachten gestellt wird
LRS – Elternarbeitskreis
  • Einberufung regelmäßiger Versammlungen der Eltern von Legasthenikern an der MPS, mit dem Ziel, sich über auftretende Probleme in der Arbeit mit ihren Kindern bzw. mit den Lehrern/Lehrerinnen auszutauschen
  • Organisation von Veranstaltungen zum Thema Legasthenie mit unterschiedlichen Referenten z.B. aus dem LRS- Verband, dem Ministerium, von Medizinern, Psychologen usw.
  • Erarbeitung eines Papers mit dem Thema "Empfehlung für Form, Durchführungen und Korrektur von schriftlichen Arbeiten" unter Berücksichtigung der besonderen Probleme von Legasthenikern (durch die Schulkonferenz verabschiedet)

Letzte Aktualisierung durch Stephan Mumm am Sa, 07.11.09


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